Rechtsprechung
BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BKat Nr. 132.2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kein Augenblicksversagen bei roter Ampel, wenn man blindlings dem Vordermann folgt (es liegt kein Mitzieheffekt vor)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hinterherfahren rechtfertigt keinen Rotlichtverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Überfahren des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts; Einfahren in die Kreuzung auf Grund des so genannten Mitzieheffekts
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Rotlichtverstoß bei Mitzieheffekt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Rotlicht: Mitziehen kein Augenblicksversagen
Papierfundstellen
- NZV 2005, 433
- BayObLGSt 2004, 88
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
a) Von einem Fahrverbot könnte allenfalls dann abgesehen werden, wenn kein besonders schwerwiegender Rotlichtverstoß gegeben ist, weil eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer völlig ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG DAR 2002, 173/174; OLG Dresden DAR 2002, 522).Selbst wenn man entsprechend der Einlassung der Betroffenen aber eine solche Situation unterstellt, so besagt dies - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend anmerkt - zum einen nichts für eine eventuelle Gefährdung von Fußgängern (BayObLGSt 1996, 188).
Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).
- BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 BKat; vgl. BayObLGSt 1996, 153 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).
- BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines …
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Auf die Sachrüge hin kann das Rechtsbeschwerdegericht nur überprüfen, ob das Recht auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt richtig angewandt wurde (BGHSt 35, 238/241). - BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95
Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter; …
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Zwar muss der Tatrichter in der Regel die Umstände mitteilen, weshalb aufgrund der bloßen Schätzung eines Zeugen von einer zuverlässigen Zeitmessung ausgegangen werden kann (BayObLG NZV 1995, 497). - OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe …
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64). - BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer …
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390). - BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 BKat; vgl. BayObLGSt 1996, 153 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).
- OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes
(OLG Hamm MDR 1999, 93 ; MDR 2000, 519 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284 ; OLG Frankfurt StraFo 2005, 126; a.A. BayObLG VRS 103, 390 ; NZV 2005, 433 ; OLG Düsseldorf VRS 96, 141 ). - AG Brandenburg, 26.02.2010 - 31 C 34/09
Verkehrsunfall Leasingfahrzeug - Ersatz der Umsatzsteuer für ein neu geleastes …
Vielmehr kann der Geschädigte im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeugs - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen ( BGH , VersR 2005, Seiten 994 f. = NJW 2005, Seiten 2220 ff. = DAR 2005, Seiten 349 ff. = NZV 2005, Seiten 512 f.; BGH , BGHZ 164, Seiten 397 ff. = NJW 2006, Seiten 285 f. = VersR 2006, Seiten 238 f. = DAR 2006, Seiten 85 f. = NZV 2006, Seiten 190 f. = VRS Band 110, Seiten 162 ff. = r + s 2006, Seite 262 = MDR 2006, Seiten 685 f. ).Stellt der Geschädigte durch eine konkrete Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto-) Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich den Zustand wieder her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249 BGB - bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes - den tatsächlich aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt verlangen, ob in ihm die Regelumsatzsteuer im Sinne des § 10 UStG, eine Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist ( BGH , VersR 2005, Seiten 994 f. = NJW 2005, Seiten 2220 ff. = DAR 2005, Seiten 349 ff. = NZV 2005, Seiten 512 f.; BGH , BGHZ 164, Seiten 397 ff. = NJW 2006, Seiten 285 f. = VersR 2006, Seiten 238 f. = DAR 2006, Seiten 85 f. = NZV 2006, Seiten 190 f. = VRS Band 110, Seiten 162 ff. = r + s 2006, Seite 262 = MDR 2006, Seiten 685 f. ).
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22
Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV, …
Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.). - KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen eines qualifizierten …
Den vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidungen des Senates lagen Sachverhalte zugrunde - so die zutreffenden rechtlichen Ausführungen der Rechtsbeschwerdebegründung -, bei denen von dem Verhängen eines Fahrverbotes lediglich deswegen abzusehen war, weil eine auch nur abstrakte Gefährdung völlig ausgeschlossen war (vgl. auch Bay DAR 05, 349;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 2015, § 37 Rn. 54 m.w.N.) oder es sich um einen Rechtsabbieger gehandelt hat.