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   BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04   

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https://dejure.org/2004,6147
BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04 (https://dejure.org/2004,6147)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04 (https://dejure.org/2004,6147)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 1 ObOWi 310/04 (https://dejure.org/2004,6147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BKat Nr. 132.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Augenblicksversagen bei roter Ampel, wenn man blindlings dem Vordermann folgt (es liegt kein Mitzieheffekt vor)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hinterherfahren rechtfertigt keinen Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Überfahren des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts; Einfahren in die Kreuzung auf Grund des so genannten Mitzieheffekts

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Rotlichtverstoß bei Mitzieheffekt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Rotlicht: Mitziehen kein Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 433
  • BayObLGSt 2004, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    a) Von einem Fahrverbot könnte allenfalls dann abgesehen werden, wenn kein besonders schwerwiegender Rotlichtverstoß gegeben ist, weil eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer völlig ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG DAR 2002, 173/174; OLG Dresden DAR 2002, 522).

    Selbst wenn man entsprechend der Einlassung der Betroffenen aber eine solche Situation unterstellt, so besagt dies - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend anmerkt - zum einen nichts für eine eventuelle Gefährdung von Fußgängern (BayObLGSt 1996, 188).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 BKat; vgl. BayObLGSt 1996, 153 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).

    Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Auf die Sachrüge hin kann das Rechtsbeschwerdegericht nur überprüfen, ob das Recht auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt richtig angewandt wurde (BGHSt 35, 238/241).
  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Zwar muss der Tatrichter in der Regel die Umstände mitteilen, weshalb aufgrund der bloßen Schätzung eines Zeugen von einer zuverlässigen Zeitmessung ausgegangen werden kann (BayObLG NZV 1995, 497).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).
  • BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
    Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 BKat; vgl. BayObLGSt 1996, 153 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).
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